
Erklärung zur Deutschen Reichsverfassung, Bismarcksche Verfassung
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Erklärung
Der Ausdruck Reichsverfassung bezieht sich in erster Linie auf die Verfassung des Deutschen Reiches. In der deutschen Geschichte gibt es nur eine Verfassung, die der Bezeichnung Deutsche Reichsverfassung standhält, dies ist die Bismarcksche Reichsverfassung vom 16. April 1871.
Keine Verfassung im heutigen Sinne hatte das Heilige Römische Reich, das auch zu keiner Zeit als das Deutsches Reich (ist der Name des Nationastaates Deutschland oder des ewigen Bundes) bezeichnet wurde. Die staatsrechtliche Ordnung des Heilig Römischen Reiches bis 1806 war teils in den Reichsgrundgesetzen wie der Goldenen Bulle von 1356 niedergelegt, teils wurde sie durch allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze und überkommenes Gewohnheitsrecht bestimmt. Hier galt nur das römische Recht des Vatikans, bei dem die allgemeine Bevölkerung als bürgerlich Tod und Staatenlos und nur von der Kirche verwaltet wurde.
Das Grundgeesetz für Bundesrepublik Deutschland ist keine Verfassung Deutschlands, sondern ein Regelwerk, das folgende Einschränkungen des Völkerrechts aufrecht erhält.
a) Römisches Recht bzw. kanonisches Recht, bzw. Vatikanrecht;
b) Versailler Diktat, durch die Weimarer Verfassung;
c) Die Weimarer Verfassung (ein Regelwerk der Dolchstoß Fremdverwaltung)
d) Die Besatzungsrechte
e) Den bürgerlichen Tod
f) Die Staatenlosigkeit
b) Versailler Diktat, durch die Weimarer Verfassung;
c) Die Weimarer Verfassung (ein Regelwerk der Dolchstoß Fremdverwaltung)
d) Die Besatzungsrechte
e) Den bürgerlichen Tod
f) Die Staatenlosigkeit
Hier haben wir auch Verfassungen verlinkt, die mit der Heimat der Deutschen in Verbindung stehen:
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Die Verfassung der Frankfurter Nationalversammlung vom 28. März 1849 hatte den Titel Verfassung des deutschen Reiches. Man nennt sie auch Paulskirchenverfassung,
nach der Frankfurter Paulskirche, dem Versammlungsort. In der Deutschen
Revolution 1848/49 hatten die deutschen Einzelstaaten im April und Mai
1848 Abgeordnete zu dieser Versammlung wählen lassen, um eine Verfassung
für ein neu zu gründendes Deutsches Reich zu erarbeiten. Die
Paulskirchenverfassung blieb nur ein Entwurf, da die Revolutionsangst
abgenommen hatte und die deutschen Fürsten sich weigerten, den Entwurf
als verfassungsrechtliche Grundlage Wirklichkeit werden zu lassen.
Erste und letzte Seite der Verfassungsurkunde von 1871
Nach dem Deutschen Krieg zwischen
Österreich und Preußen 1866 gründete Preußen zusammen mit den anderen
norddeutschen Staaten den ersten deutschen Staatenbund. Dieser Norddeutsche Bund
erhielt eine Verfassung, die am 1. Juli 1867 in Kraft trat. Vereinbart
hatte sie das Bündnis der beteiligten Fürsten einerseits und ein
konstituierender Reichstag, der im Februar 1867 eigens für die
Vereinbarung gewählt worden war. Die Verfassung des Norddeutschen Bundes
oder Norddeutsche Bundesverfassung vom 16. April 1867 wurde maßgeblich im preußischen Staatsministerium unter Otto von Bismarck, dem preußischen Ministerpräsidenten, entworfen. Die Verfassung sah einen Bundesrath als Vertretung der Fürsten und einen vom Volk gewählten Reichstag vor, die gemeinsam Gesetze beschlossen.
Ziel war es, jeden bundesstaatlichen Zentralismus unter ein Dach
“Deutsches Reich” im Sinne des ewigen Bundes zu vereinen, der hohe Preis
für Preußen war die bestehende preußische Hegemonie aufzugeben. Das
Bundespräsidiums steht dem König von Preußen zu und nur er ernannte den
Bundes- bzw. Reichskanzler des Deutschen Reiches, des ewigen Bundes und
des Natonalstaat Deutschlands.
Noch während des Deutsch-Französischen
Krieges von 1870/1871 traten die süddeutschen Staaten Bayern,
Württemberg und Baden sowie Hessen-Darmstadt dem Norddeutschen Bund bei.
Die entsprechenden Novemberverträge
zwischen den Staaten enthielten teils den Entwurf einer neuen
Bundesverfassung bzw. Vereinbarungen über Verfassungsänderungen und
Sonderregeln für bestimmte Staaten (Reservatrechte, wie ein eigenes Heer
für Bayern in Friedenszeiten). Hinzu kam die Entscheidung von
Bundesrath und Reichstag im Dezember 1870, den Bund Deutsches Reich und
das Bundespräsidium zusätzlich Deutscher Kaiser zu nennen. Die
wesentlichen Verfassungsbestimmungen (wie die Rechte der Staatsorgane)
blieben dieselben, der Gesamttext wurde relativ wenig verändert.
Diese Änderungen wurden teilweise bereits zusammengefaßt in der Verfassung des Deutschen Bundes bzw. des Deutschen Bundes.
Sie wurde am 31. Dezember 1870 im Bundesgesetzblatt bekanntgemacht und
trat am 1. Januar 1871 in Kraft. Sie erklärte in Art. 80 eine große
Anzahl norddeutscher Bundesgesetze für Gesetze des Deutschen Bundes. Am 4. Mai 1871 trat eine erneuerte Verfassung in Kraft, die Verfassung des Deutschen Reiches.
Verändert waren vor allem einige Bezeichnungen, meist von Bund zu
Reich, und es gab keinen Art. 80 mehr, der die Bundesgesetze noch einmal
erwähnt hätte. Diese Verfassung ist normalerweise gemeint, wenn man von der Deutschen Reichsverfassung spricht.
Weimarer Republik-Verfassung ist keine Reichsverfassung, sie ist auch keine demokratische Verfassung, da diese durch einen Putsch, Verfassungshochverrat, Wahlbetrug, ein Nichtverfassungsorgan und dem Hochverrat am Deutschen Volk, am Bundespräsidium, am Bundesrath, am Reichstag und an der verfassungskonformen Reichsleitung, oktroyiert wurde.
Bucheinband der Verfassung der Weimarer Republik von 1919
Die Bismarcksche Reichsverfassung wurde seit dem 9. November 1918 de facto nicht mehr beachtet (auch nie außer Kraft gesetzt), nachdem Reichskanzler Max von Baden sein Reichskanzleramt verfassungswidrig dem Sozialdemokraten Friedrich Ebert übertragen hatte.
Ebert ließ den Rat der Volksbeauftragten Wahlen für eine neue
konstituierende Versammlung ausschreiben, die Weimarer
Nationalversammlung. Sie erarbeitete die Weimarer Verfassung (WVerf.),
einen wesentlich neuen Text, nach einem Entwurf des liberalen
Innenministers Hugo Preuß. Am 11. August 1919 – dieser Tag wurde später
auf Initiative von SPD, DDP und Zentrum als Verfassungstag feierlich
begangen, um das Verfassungswerk zu würdigen – wurde sie ausgefertigt
und trat am 14. August 1919 in Kraft. Der offizielle Titel hieß “Verfassung des Deutschen Reiches” (Täuschung im Rechtsverkehr) , häufig ist auch die Bezeichnung Weimarer Reichsverfassung (WRV) anzutreffen.
- Die Verfassung des Norddeutschen Bundes, in: LeMO – Gemeinschaftsprojekt des Deutschen Historischen Museums (DHM) und des Hauses der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (HdG)
Weblinks:
Wikisource: Verfassung des Norddeutschen Bundes (2. August 1867) – Quellen und Volltexte
Wikisource: Verfassung des Deutschen Bundes, genannt Deutsches Reich (31. Dezember 1870) – Quellen und Volltexte
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