Akademische Grade - Uni SPIK-Deutschland

Direkt zum Seiteninhalt
Universität SPIK Deutschland - Das Deutsche Reich
Professor - Doktor - akademische Grade

Warum nur staatlich anerkannte Titel, legitime Titel sind

Wir definieren zum besseren Verständnis.




Universität SPIK Deutschland - Das Deutsche Reich
Universität SPIK Deutschland - Das Deutsche Reich
Akademische Grade
Akademische Grade sind ein System von  Abschlussbezeichnungen, die von Hochschulen aufgrund eines erfolgreich  abgeschlossenen Studiums oder aufgrund einer besonderen  wissenschaftlichen Leistung vergeben werden. Ein akademischer Grad wird  nach einem mit Hochschulprüfung abgeschlossenen Studium durch eine  Urkunde verliehen (Graduierung).

Die angegebenen Zeiten beschreiben die  Regelstudienzeit, wobei die tatsächliche Studiendauer erheblich  abweichen kann. Für weitere Details siehe auch Studium.

Ein Doktortitel ist niemals käuflich.  Beim Führen von Titeln, die als Namensbestandteil auch geführt werden  dürfen, haben wir uns zur Aufgabe gemacht, geeignete Kandidaten auf  deren Weg zum ‘echten Titel’ professionell zu beraten und gleichzeitig  auch darauf aufmerksam zu machen, wenn falsche Titel oder Dokumente zur  Grundlage werden. An dieser Stelle sei gesagt, daß es in Deutschland  seit 1920 keine legitimen staatlich anerkannten Titelträger gibt. Am  einfachsten ist es demgemäß, unseriöse Angebote von seriösen zu  unterscheiden. Auch Angebote von nicht führbaren „Titeln“ dubioser  Kirchen- oder Religionsgemeinschaften, dem Vereinigten  Wirtschaftsgebiet, Logen, Bruderschaften, Scientologen, Vereine und  Verbände der BRD, privat geführten Universitäten und Fachhochschulen,  dargestellt durch sogenannte „Schmuck-Urkunden“, dienen bestenfalls als  Beleg eines Scherzgeschäfts für das heimische Wohnzimmer und sind  durchaus als unseriös zu bezeichnen. Dem stehen Angebote führbarer und  anerkannter Ehrengrade, wie Dr. h.c. und Prof. h.c. sowie den  Funktionsstellen eines Honorarprofessors und Professors anerkannter und  akkreditierter Universitäten in verschiedenen Ländern zur Auswahl  gegenüber, die allerdings alle eine Anerkennung durch unsere Universität  oder staatliche Stellen Deutschlands bzw. des Deutschen Reiches  bedürfen. Diese Grade und Bezeichnungen innerhalb der  Hochschultätigkeiten, zu denen die staatlich anerkannten und  eingerichteten Universitäten akkreditiert sind und die in Deutschland  durch die Hochschulgesetze der Bundesstaaten als Titel geführt werden  dürfen und auch anerkannt sind, markieren eine akademische Kategorie,  aus der heraus man sich auch in das öffentliche Leben begeben kann.

Auskünfte, sowie eine diskrete und seriöse Beratung dazu erteilen wir, für deren Gehalt gebürgt wird.

Sie erleben Schritt für Schritt, wie Sie  staatsrechtliches und allgemeinrechtliches Wissen erwerben und lernen,  wie Sie mit diesem Wissen selbständig handeln können. Sie werden  ernstgenommen werden und sich sicherer und freier fühlen. Bereits  während der Ausbildung werden Sie den Anwendungsnutzen des neu  erworbenen Wissens klar erkennen können.

z.B. Doktortitel:
Ein Ehrendoktor (Dr. h. c., Dr. E. h., in der Theologie auch D.) ist  eine ehrenhalber verliehene Auszeichnung einer Universität oder  Fakultät, die für besondere akademische oder wissenschaftliche  Verdienste verliehen wird.

Die Bezeichnung honoris causa (h. c.)  leitet sich aus dem Lateinischen ab und bedeutet ‚ehrenhalber‘  (ursprünglich ‚Ehren halber‘ oder ‚der Ehre wegen‘). Hat eine Person  mindestens zwei Würdigungen erhalten, so ist die Abkürzung h. c. mult.  üblich (in Österreich DDr. h. c.), was für honoris causa multiplex  steht, also die mehrfache Ehrendoktor würde.

Die Ehrendoktorwürde soll in erster  Linie aufgrund hervorragender Verdienste auf wissenschaftlichem Gebiet  verliehen werden. Die Ehrung wird häufig anläßlich allgemeiner oder  unmittelbarer Verdienste um die Hochschule oder die Fakultät verliehen,  auch wenn dies in der Regel keine formale Voraussetzung ist. Ein  typischer Fall ist die Auszeichnung eines herausragenden  Wissenschaftlers, der sich als Gründungsdekan in besonderer Weise für  die Fakultät verdient gemacht hat.

Die Ehrendoktorwürde ist eine Ehrung für  Verdienste und kein akademischer Grad eines Doktors, der nach einem mit  Hochschulprüfung abgeschlossenen Studium und Promotion durch Urkunde  verliehen wird. Zur Verleihung der Ehrendoktorwürde ist keine Prüfung  vorgesehen. Die Vorgehensweise und die genauen Bedingungen für die  Verleihung regeln die Promotionsordnungen der Universitätsfakultäten. In  der Regel hält der Geehrte anlässlich der Verleihung einen  wissenschaftlichen Vortrag.

Das Ehrenpromotionsrecht für die  Technischen Hochschulen wurde im Deutschen Reich und seinen  Bundesstaaten durch Erlaß von Kaiser Wilhelm II, erst im Oktober 1899  eingeführt.

Die Promotion (lat. promotio  ‚Beförderung‘) ist die Verleihung des akademischen Grades eines Doktor  oder einer Doktorin in einem bestimmten Studienfach und in Form einer  Promotionsurkunde. Sie gilt als Nachweis der Befähigung zu vertiefter  wissenschaftlicher Arbeit und beruht auf einer selbständigen  wissenschaftlichen Arbeit, der Dissertation, sowie einer mündlichen  Prüfung (Rigorosum,[2] Disputation oder Kolloquium). Das Promotionsrecht  besitzen Universitäten und (in Deutschland) ihnen gleichgestellte  Hochschulen.

Personen, die eine Promotion anstreben  und deren Absicht und Eignung von einer promotionsberechtigten  Institution bestätigt wurde, werden als Doktoranden, Doktorandinnen,  Promotions- oder Doktoratsstudenten oder -studierende, Promovenden,  Dissertanten/-innen (Schweiz, Österreich), Doktorierende (Schweiz,  Liechtenstein) oder englisch als PhD student bezeichnet.

Der Doktor ist in den meisten Staaten  der höchste akademische Grad. Die Habilitation ist ein darüber  hinausgehender Qualifikationsschritt, der in den meisten deutschen  Bundesländern förmlich mit der Verleihung des Zusatzes habil. (also zum  Beispiel Dr. phil. habil.) abgeschlossen wird. Privatdozent und  Professor sind akademische Bezeichnungen beziehungsweise  Dienstbezeichnungen, also keine Grade. Zweck der Promotion ist es, die  Fähigkeit zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit im Rahmen der  Bearbeitung eines thematisch begrenzten Forschungsbereichs  (Spezialgebiet) zu belegen; im Mittelpunkt steht die Anfertigung einer  Doktorarbeit (Dissertation), welche neue wissenschaftliche Ergebnisse  enthält. Die Promotion ist z. B. Voraussetzung dafür, um bei der  Deutschen Forschungsgemeinschaft eigenständig Projektanträge stellen zu  können. Mit der Promotion gilt die wissenschaftliche Ausbildung  grundsätzlich als abgeschlossen. Im Gegensatz zur Promotion weist die  Habilitation dann die Fähigkeit nach, das gesamte Fachgebiet auf hohem  Niveau in Forschung und Lehre zu vertreten.
-----------
Professor oder Professorin ist in der Regel die Amts- und Berufsbezeichnung oder der akademische  Titel des Inhabers einer Professur. Anders als etwa beim Doktorgrad  handelt es sich nicht um einen akademischen Grad.

Professur (von lateinisch profiteri  in der Bedeutung „sich öffentlich als Lehrer zu erkennen geben“)  bezeichnet im deutschen Sprachraum primär eine Funktion im Lehrkörper  einer Hochschule.

In Deutschland und der Schweiz kann die Bezeichnung Professor  unter bestimmten Umständen auch als Ehrentitel an Personen verliehen  werden, die keine Professur bekleiden – beispielsweise an Künstler. Im  Bundesland Baden-Württemberg kann die Bezeichnung Professor oder  Professorin ohne Zusätze als nichtakademischer Ehrentitel an verdiente  Bürger verliehen werden (siehe Professor (Ehrentitel  Baden-Württemberg)). In Österreich ist Professor auch ein Berufs- bzw. Ehrentitel und ein Amtstitel für ernannte Lehrer an höheren Schulen.

Die  Hauptaufgabe von Professoren an Hochschulen ist idealtypisch die  eigenverantwortliche Durchführung von wissenschaftlicher Forschung und  Lehre (im Sinne des humboldtschen Bildungsideals). Professur und  Lehrstuhl sind nicht unbedingt miteinander verbunden – jeder  Lehrstuhlinhaber ist Professor, aber nicht umgekehrt.
-----------
Wie im Deutschen Reich bis 1918 und  darüber hinaus in Baden und in Bayern, wird in einigen Ländern Europas  auch ein ernannter Lehrer an einer höheren Schule (österr. meist  fälschlich noch „Mittelschule“) als Professor bezeichnet. Deswegen wird in Österreich in Abgrenzung dazu die Bezeichnung Universitätsprofessor (Univ.-Prof.) oder Professor an einer Fachhochschule (FH-Prof.), früher auch vom Hochschulprofessor,  verwendet. In Österreich kann der Bundespräsident Personen ohne  Studientitel, die sich auf dem Gebiet von Kunst oder Wissenschaft  verdient gemacht haben, den Titel Professor verleihen. Auch in  Deutschland verleihen einzelne Bundesländer mitunter diesen Ehrentitel.  Österreich und Deutschland kennen noch weitere, die Transparenz  erschwerende Titelformen, wie jene des außerordentlichen Universitätsprofessors (siehe unten), des Juniorprofessors und außerplanmäßigen Professors.  Zudem tragen seit der Umbenennung der österreichischen Kunsthochschulen  in Kunstuniversitäten durch das Universitätsgesetz 2002 auch die  vormaligen Kunsthochschulprofessoren nun die Bezeichnung  „Universitätsprofessor“. Titularprofessor ist in Österreich der verliehene Titel, in der Schweiz indes ist damit kein Anspruch auf einen Lehrstuhl verbunden.

Professor oder Professorin  ist in Deutschland die Amtsbezeichnung oder der akademische Titel einer  Person, die Inhaber einer Professur ist. Sie stellt keinen akademischen  Grad dar.

Verbeamtete  Professoren werden dem höheren Dienst zugerechnet. Eine Besonderheit  bei der Ernennung ist das Berufungsverfahren anstelle der ansonsten  üblichen Laufbahnprüfungen.

In  einzelnen Bundesländern kann die Bezeichnung „Professor“ oder  „Professorin“ als akademische Würde oder als Titel auch nach dem  Ausscheiden aus der Hochschule nach einer mehrjährigen Dienstzeit weiter  geführt werden.

Universität SPIK Deutschland - Das Deutsche Reich
Die Kontoverbindung können Sie über sekretariat@uni-spik.de erhalten.

Uni-SPIK Deutschland

Universität SPIK Deutschland - Das Deutsche Reich
Universität SPIK Deutschland - Das Deutsche Reich
Zurück zum Seiteninhalt