AGB - Uni SPIK-Deutschland

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Universität SPIK Deutschland - Das Deutsche Reich
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Universität für sozialpädagogische Identitätskompetenz Deutschland, kurz Uni-SPIK.
Universität SPIK Deutschland - Das Deutsche Reich
AGB
Universität SPIK Deutschland - Das Deutsche Reich
1. AGBs für Semesterkurse
                                                
2. AGBs für Intensiv- und Wochenendkurse                                                
                                                
                                                
1. Teilnahmebedingungen für Semesterkurse
                                                
                                                
§ 1. Anmeldeverfahren
                                                
                                                
(1) Die Anmeldung für  Semesterkurse erfolgt zu den angegebenen Terminen im Online-Verfahren.  Abweichend davon sind in Einzelfällen persönliche Anmeldungen möglich.
Außer bei  Anfängerkursen ist die Voraussetzung für die Anmeldung eine Beratung.
Die aktuellen  Öffnungszeiten sowie die Termine für die Beratungen sind aus den  Ankündigungen im Internet bzw. durch entsprechende Aushänge zu Beginn  des Semesters zu entnehmen.
                                                
                                                
(2) Die persönliche  Anmeldung erfolgt durch die Person selbst oder durch einen gesetzlichen  bzw. bevollmächtigten Vertreter. Bevollmächtigte Vertreter können  jeweils max. zwei Anmeldungen durchführen.
                                                
                                                
(3) Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich.
                                                
(4) Eine schriftliche Anmeldung über den elektronischen Weg ist in alle Fällen angebracht.
                                                
§ 2. Teilnehmerzahl / Teilnahmeberechtigung
                                                
(1) Aus pädagogischen  Gründen wird eine Mindest- und eine Höchstzahl an Teilnehmern pro Kurs  festgelegt. Die Teilnehmerzahl beträgt mindestens 4 und maximal 7  Teilnehmer. Zusätzlich wird die Höchstzahl der Teilnehmer durch die  Kapazität des jeweiligen  Kursraumes mitbestimmt.
                                                
(2) Nichtstudierende  Amtsträger, und Bedienstete der Staatsleitung können sich für eine  Teilnahme an den Kursen vormerken lassen. Die Vormerkung erfolgt während  der Anmeldefrist (§ 1 Abs. 1) durch gesonderten Listeneintrag in der  Universität für sozialpädagogische Identitätskompetenz Deutschland.
                                                
Über die endgültige  Teilnahme wird unter vorrangiger Berücksichtigung von ordentlichen  Studierenden (1. Priorität) und Gasthörern (2. Priorität) der Uni-SPIK  nach Ablauf des Anmeldeverfahrens entschieden.
                                                
(3) Lehrbeauftragte und Dozenten können selbst Kurse besuchen, sofern es die Kapazität zuläßt.
                                                
§ 3. Nachrückverfahren
                                                
Interessenten, die  während der Anmeldefrist lediglich einen Wartelistenplatz bekommen  haben, oder die sich nach Fristablauf anmelden, können über ein  Nachrückverfahren für den gewünschten Kurs zugelassen werden. Ein  nachrückender Interessent nimmt den Platz ein, der durch begründete  Rücktrittserklärung eines zugelassenen Teilnehmers frei wird. Ein  Anspruch auf Berücksichtigung im Nachrückverfahren besteht nicht.
                                                
§ 4. Unterrichtszeiten
                                                
Die Unterrichtszeiten für die jeweiligen Kurse sind dem aktuellen Kursprogramm zu entnehmen.
                                                
§ 5. Leistungsnachweise
                                                
Nach erfolgreicher  und regelmäßiger Kursteilnahme werden am Ende des Kurses Urkunden  ausgestellt. Details bezüglich der Lehrziel sind aus dem Kursprogramm  ersichtlich.
                                                
§ 6. Kursentgelt
                                                
(1) Mit der Anmeldung  wird das Kursentgelt fällig. Es enthält eine nach Aufwand gestaffelte  Pauschale. Die Zahlung erfolgt durch Banküberweisung oder Barzahlung.
                                                
(2) Die tatsächliche Berechtigung zur Kursteilnahme tritt mit der Zahlung des Kursentgeltes ein.
                                                
(3) Lehrbeauftragte nach § 2 Abs. 3 sind für einen Kurs von der Zahlungspflicht befreit.
                                                
§ 7. Rücktritt von der Anmeldung und vom Kurs
                                                
(1) Ein Teilnehmer kann aus einem wichtigen Grund vom Vertrag zurücktreten.
                                                
Als wichtiger Grund werden akzeptiert:
                                                
(a) Durch ärztliches  Attest nachgewiesene, lang andauernde Krankheit, die dazu geeignet ist,  den Teilnehmer an der Kursteilnahme zu hindern,
                                                
(b) von der Universität bescheinigte Exmatrikulation des Studenten,
                                                
(c) nachgewiesener Wohnortwechsel des Teilnehmers, der zur Unzumutbarkeit der Kursteilnahme führt,
                                                
(d) durch den  Kursleiter festgestelltes starkes Mißverhältnis zwischen dem Niveau des  Kurses und der Vorkenntnisse des Teilnehmers,
                                                
(e) besondere  Härtefälle. Nicht als besonderer Härtefall gilt eine nachträglich  aufgetretene Kollision mit anderweitigen Lehrveranstaltungen des  Teilnehmers.
                                                
Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet das Sekretariat.
                                                
(2) Ein  Rücktrittsgrund ist spätestens bis zum Beginn des Kurses mitzuteilen.  Unterbleibt eine Mitteilung innerhalb der Frist, ist ein Rücktritt  ausgeschlossen. Bei Rücktritt vor Studienbeginn wird die bisher  angezahlte Gebühr so verwaltet, daß diese für einen neuen Termin geparkt  bleibt oder nach Absprache zurückvergütet wird. Sollten sich keinerlei  Kosten ergeben haben, die auf Kosten der Universität oder des Dozenten  fallen, steht der volle Betrag zur Rückvergütung zu.
                                                
                                                
§ 8. Kurswechsel
                                                
(1) In den Fällen des  § 7 Abs. 1 (d) ist auch ein Wechsel in einen anderen Kurs möglich,  sofern es die Teilnehmerzahl bzw. die Kapazität im Sinne von § 2 Abs. 1  zulässt.
                                                
(2) Die Höhe des  entrichteten Kursentgelts bleibt vom Kurswechsel unberührt. Sollte das  Kursentgelt  des neuen Kurses höher sein als das Entgelt für den alten  Kurs, ist der Differenzbetrag zusätzlich zu entrichten.
                                                
§ 9. Rückerstattung des Kursentgelts
                                                
(1) Das Kursentgelt  wird nicht eingezogen bzw. zurückerstattet, wenn der Kurs nach § 2 Abs. 1  oder wegen Verhinderung der Lehrkraft bzw. einer Ersatzlehrkraft nicht  zustande kommt.
                                                
(2) Bei Rücktritt von  der Anmeldung vor Kursbeginn wird das Kursentgelt unter Abzug eines  Bearbeitungsentgelts in Höhe von 30% des Kursentgelts zurückerstattet.  Liegt ein nach Kursbeginn eintretender Ausnahmefall nach § 7 Abs. 1 Satz  2 vor, beträgt das Bearbeitungsentgelt 50% des Kursentgelts.
                                                
(3) In besonderen Härtefällen wird das Bearbeitungsentgelt erlassen.
                                                
§ 10. Haftung
                                                
Die Teilnahme an den  Studiengängen ist freiwillig. Jeder Teilnehmer trägt die volle  Verantwortung für sich und seine Handlungen während des  Studienganges sowie bei der An- und Abreise. Dozent und Universität  sind frei von jeglichen versicherungsrechtlichen und sonstigen  Ansprüchen.
                                                
§ 11. Schlussbestimmungen
                                                
(1) Die Teilnehmerdaten werden entsprechend den geltenden Datenschutzregelungen behandelt.
                                                
(2) Die in den Unterrichtsräumen geltende Hausordnung der Uni-SPIK Deutschland ist zu beachten.
                                                
                                                
2. Teilnahmebedingungen für Intensiv- und Wochenendkurse
                                                
§ 1. Anmeldeverfahren
                                                
(1) Die Anmeldung  für Intensiv- und Wochenendkurse erfolgt zu den jeweils angegebenen  Zeiten im Online-Verfahren. Abweichend davon sind in Einzelfällen  persönliche Anmeldungen möglich.
                                                  Der Beginn und das  Ende der Anmeldefrist und die Termine des jeweiligen Kurses sind aus den  Ankündigungen im Internet bzw. durch entsprechende Aushänge  ersichtlich.
                                                  Die aktuellen  Öffnungs- bzw. Kurszeiten sind der Homepage oder einem gesonderten  Aushang zu Beginn des Kurses zu entnehmen.
                                                
(2) Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich.
                                                
(3) Eine Anmeldung,  die nach Ablauf der Anmeldefrist eingeht, kann nur über das  Nachrückverfahren (§ 3) berücksichtigt werden. Fristgerechte Anmeldungen  haben Vorrang vor verspäteten Anmeldungen.
                                                
§ 2. Teilnehmerzahl / Teilnahmeberechtigung
                                                
(1) Aus pädagogischen  Gründen wird eine Mindest- und eine Höchstzahl an Teilnehmern pro  Kurs  festgelegt. Die Teilnehmerzahl beträgt mindestens 3 und maximal 7  Teilnehmer. Zusätzlich wird die Höchstzahl der Teilnehmer durch die  Kapazität des jeweiligen Kursraumes bestimmt.
                                                
(2) Nichtstudierende  Amtsträger, und Bedienstete der Staatsleitung können sich für eine  Teilnahme an den Kursen vormerken lassen. Die Vormerkung erfolgt während  der Anmeldefrist (§ 1 Abs. 1) durch gesonderten Listeneintrag in der  Universität für sozialpädagogische Identitätskompetenz Deutschland.
                                                  Über die endgültige  Teilnahme wird unter vorrangiger Berücksichtigung von ordentlichen  Studierenden (1. Priorität) und Gasthörern (2. Priorität) der Uni-SPIK  nach Ablauf des Anmeldeverfahrens entschieden.
                                                
§ 3. Nachrückverfahren
                                                
Interessenten, die  während der Anmeldefrist lediglich einen Wartelistenplatz bekommen  haben, oder die sich nach Fristablauf anmelden, können über ein  Nachrückverfahren für den gewünschten Kurs zugelassen werden. Ein  nachrückender Interessent nimmt den Platz ein, der durch begründete  Rücktrittserklärung eines zugelassenen Teilnehmers frei wird. Ein  Anspruch auf Berücksichtigung im Nachrückverfahren besteht nicht.
                                                
§ 4. Unterrichtszeiten
                                                
Die Unterrichtszeiten für die jeweiligen Kurse sind dem aktuellen Kursprogramm zu entnehmen.
                                                
§ 5. Leistungsnachweise
                                                
Nach erfolgreicher  und regelmäßiger Kursteilnahme werden am Ende des Kurses Urkunden  ausgestellt. Details bezüglich der Lehrziel sind aus dem Kursprogramm  ersichtlich.
                                                
§ 6. Kursentgelt
                                                
(1) Mit der Anmeldung  wird das Kursentgelt fällig. Es enthält eine nach Aufwand gestaffelte  Pauschale. Die Zahlung erfolgt durch Banküberweisung oder Barzahlung.
                                                
(2) Die tatsächliche Berechtigung zur Kursteilnahme tritt mit der Zahlung des Kursentgeltes ein.
                                                
                                                
§ 7. Rücktritt vom Kurs
                                                
(1) Ein Teilnehmer kann aus einem wichtigen Grund vom Vertrag zurücktreten.
                                                
Als wichtiger Grund werden akzeptiert:
                                                
(a) Durch ärztliches  Attest nachgewiesene, lang andauernde Krankheit, die dazu geeignet ist,  den Teilnehmer an der Kursteilnahme zu hindern,
                                                
(b) von der Universität bescheinigte Exmatrikulation des Studenten,
                                                
(c) nachgewiesener Wohnortwechsel des Teilnehmers, der zur Unzumutbarkeit der Kursteilnahme führt,
                                                
(d) durch den  Kursleiter festgestelltes starkes Mißverhältnis zwischen dem Niveau des  Kurses und der Vorkenntnisse des Teilnehmers,
                                                
(e) besondere  Härtefälle. Nicht als besonderer Härtefall gilt eine nachträglich  aufgetretene Kollision mit anderweitigen Lehrveranstaltungen des  Teilnehmers.
                                                
Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet das Sekretariat.
                                                
(2) Ein  Rücktrittsgrund ist spätestens bis zum Beginn des Kurses mitzuteilen.  Unterbleibt eine Mitteilung innerhalb der Frist, ist ein Rücktritt  ausgeschlossen. Bei Rücktritt vor Studienbeginn wird die bisher  angezahlte Gebühr so verwaltet, daß diese für einen neuen Termin geparkt  bleibt oder nach Absprache zurückvergütet wird. Sollten sich keinerlei  Kosten ergeben haben, die auf Kosten der Universität oder des Dozenten  fallen, steht der volle Betrag zur Rückvergütung zu.
                                                
§ 8. Kurswechsel
                                                
(1) In den Fällen des  § 7 Abs. 1 (d) ist auch ein Wechsel in einen anderen Kurs möglich,  sofern es die Teilnehmerzahl bzw. die Kapazität im Sinne von § 2 Abs. 1  zulässt.
                                                
(2) Die Höhe des  entrichteten Kursentgelts bleibt vom Kurswechsel unberührt. Sollte das  Kursentgelt  des neuen Kurses höher sein als das Entgelt für den alten  Kurs, ist der Differenzbetrag zusätzlich zu entrichten.
                                                
§ 9. Rückerstattung des Kursentgelts
                                                
(1) Das Kursentgelt  wird nicht eingezogen bzw. zurückerstattet, wenn der Kurs nach § 2 Abs. 1  oder wegen Verhinderung der Lehrkraft bzw. einer Ersatzlehrkraft nicht  zustande kommt.
                                                
(2) Bei Rücktritt von  der Anmeldung vor Kursbeginn wird das Kursentgelt unter Abzug eines  Bearbeitungsentgelts in Höhe von 30% des Kursentgelts zurückerstattet.  Liegt ein nach Kursbeginn eintretender Ausnahmefall nach § 7 Abs. 1 Satz  2 vor, beträgt das Bearbeitungsentgelt 50% des Kursentgelts.
                                                
(3) In besonderen Härtefällen wird das Bearbeitungsentgelt erlassen.
                                                
§ 10. Haftung
                                                
Die Teilnahme an den  Studiengängen ist freiwillig. Jeder Teilnehmer trägt die volle  Verantwortung für sich und seine Handlungen während des  Studienganges sowie bei der An- und Abreise. Dozent und Universität  sind frei von jeglichen versicherungsrechtlichen und sonstigen  Ansprüchen.
                                                
§ 11. Schlussbestimmungen
                                                
(1) Die Teilnehmerdaten werden entsprechend den geltenden Datenschutzregelungen behandelt.
                                                
(2) Die in den Unterrichtsräumen geltende Hausordnung der Uni-SPIK Deutschland ist zu beachten.
                                                

                                              
Postfachanschrift
Uni-SPIK, Postfach 390124, 14091 Berlin
                                              
Rufnummer Berlin: 030 / 12087835
Rufnummer Rheinland: 02131 / 5954073
Sekretariat
E-Post: sekretariat@uni-spik.de (E-Mail)
Weltnetz:  http://uni-spik.de (Internet)
Die Kontoverbindung können Sie über sekretariat@uni-spik.de erhalten.

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