a) Mitgestalltung einer friedlichen, freiheitlichen und selbstbestimmenden Gesellschaftsform;
b) Aktive Mitarbeit an einem zukunftsorientierten, wesensfreundlichen und humane Staatssystem;
c) Wir verbinden, wir erschaffen, wir gestalten.
Gerechtigkeit (lateinisch: iustitia) ist einer der Grundbegriffe der Ethik - der Lehre des (guten) menschlichen Handelns. Der Begriff der Gerechtigkeit bezeichnet den fairen Ausgleich von Interessen bzw. die faire Verteilung von Gütern oder Chancen zwischen beteiligten Personen oder Gruppen. Gerechtigkeit ist Ziel von Rechtsprechung und anerkannte Norm menschlichen Zusammenlebens.
Die ursprüngliche Bedeutung des Adjektivs "gerecht" ist "angemessen,
richtig". Ungerechtigkeit ist ein Verstoß gegen die Gerechtigkeit.
Die rechtlichen Regel
Die wichtigste praktische Anwendung der Idee der Gerechtigkeit findet sich auf dem Gebiet der Rechtsprechung. Dabei ist die Gleichheit vor dem Gesetz
eine der entscheidenden Grundlagen des juristischen Bemühens um die
Gerechtigkeit. In den meisten Verfassungen wird diese als Grundlage des
Rechtsstaates eingefordert: "Das Deutsche Volk bekennt sich darum
zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage
jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in
der Welt." (Artikel 1, Grundgesetz der BRD)
Die Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 formuliert: "Alle
Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. [...] Jeder
Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und
Freiheiten ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe,
Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung,
nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen
Umständen."
Die soziale Funktion von Gerechtigkeit besteht darin, innerhalb
menschlicher Beziehungen Werturteile über Verteilungen bzw. Zuteilungen
zu ermöglichen. Der Begriff der Gerechtigkeit dient als Ziel von
Argumentationen. Maßstab für die angestrebte Gerechtigkeit kann sein,
was jemand benötigt, worauf er ein Recht zu haben meint, oder was er verdient habe.
Es gibt verschiedene Kriterien, nach denen das Maß der Gerechtigkeit beurteilt werden kann. Man unterscheidet:
-
Bedürfnisprinzip (den - verschiedenen/verschieden großen - Bedürfnissen gerecht werden)
-
Vertragsprinzip(dem Vereinbarten gerecht werden)
-
Leistungsprinzip (wer viel für die Gemeinschaft leistet, dem steht auch mehr zu)
-
Gleichheitsprinzip (jeder bekommt das Gleiche)
-
Gleichberechtigungsprinzip (Ausgleich/Angleichung von Rechten und Chancen - z.B. zwischen Mann und Frau)
-
Autoritäres Machtprinzip
vorangehender Text wurde mit freundlicher Duldung entnommen von wikipedia
Einige Hinweise um das persönliche Recht zu wahren
Zum Sekretariat
Bürgerlichen Gesetzbuch (aktueller Stand) Zitat:
BGB § 839. Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.
Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung mit einer im Wege des gerichtlichen Strafverfahrens zu verhängenden öffentlichen Strafe bedroht ist. Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amtes findet diese Vorschrift keine Anwendung.
Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.
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Besonders der letzte Absatz (fett herausgehoben) hat es in sich und sollte Sie schleunigst dazu bewegen, aktiv zu werden, denn wenn Sie Ihr Rechtsmittel der nicht in Anspruch nehmen, dann brauchen Sie sich später nicht wundern, wenn durch ein Staatsgericht, Ihnen der Anspruch auf Schadenersatz abgesprochen wird.
Wie heißt es so schön: Unwissenheit schütz vor Strafe nicht, dies gilt nicht nur für die Menschen, die uns derzeit als sogenannte Behörden, oder sogenannte Ämter und Körperschaften, rücksichtslos und gesetzeslos ausplündern. Dies gilt für ALLE auch für Sie. Bedenken Sie auch, daß dieses System bis zur Totalvernichtung unseres Heimatstaates gehen wird und hier in Deutschland nur durch das Deutsche Volk (ohne Parteien) aufgehalten
werden kann. Jeder Tag, den wir zu lange warten, wird unsere Not und Schmerzen verstärken und ein unvorstellbares Elend über uns bringen. Darum senden wir Ihnen im Anhang unser auf tatsächlichem Staatsrecht aufgebautes Rechtsmittel einer "sofortigen Beschwerde".
Und das sollten Sie über Titel (Dr. Prof.usw.) wissen. |