Universität für
sozialpädagogische Identitätskompetenz
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 AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Universität für sozialpädagogische Identitätskompetenz Deutschland, kurz Uni-SPIK.

1. AGBs für Semesterkurse

2. AGBs für Intensiv- und Wochenendkurse

 

1. Teilnahmebedingungen für Semesterkurse

 § 1. Anmeldeverfahren

(1) Die Anmeldung für Semesterkurse erfolgt zu den angegebenen Terminen im Online-Verfahren. Abweichend davon sind in Einzelfällen persönliche Anmeldungen möglich.
Außer bei Anfängerkursen ist die Voraussetzung für die Anmeldung eine Beratung.
Die aktuellen Öffnungszeiten sowie die Termine für die Beratungen sind aus den Ankündigungen im Internet bzw. durch entsprechende Aushänge zu Beginn des Semesters zu entnehmen.

(2) Die persönliche Anmeldung erfolgt durch die Person selbst oder durch einen gesetzlichen bzw. bevollmächtigten Vertreter. Bevollmächtigte Vertreter können jeweils max. zwei Anmeldungen durchführen.

(3) Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich.

(4) Eine schriftliche Anmeldung über den elektronischen Weg ist in alle Fällen angebracht.

§ 2. Teilnehmerzahl / Teilnahmeberechtigung

(1) Aus pädagogischen Gründen wird eine Mindest- und eine Höchstzahl an Teilnehmern pro Kurs festgelegt. Die Teilnehmerzahl beträgt mindestens 4 und maximal 7 Teilnehmer. Zusätzlich wird die Höchstzahl der Teilnehmer durch die Kapazität des jeweiligen  Kursraumes mitbestimmt.

(2) Nichtstudierende Amtsträger, und Bedienstete der Staatsleitung können sich für eine Teilnahme an den Kursen vormerken lassen. Die Vormerkung erfolgt während der Anmeldefrist (§ 1 Abs. 1) durch gesonderten Listeneintrag in der Universität für sozialpädagogische Identitätskompetenz Deutschland.

Über die endgültige Teilnahme wird unter vorrangiger Berücksichtigung von ordentlichen Studierenden (1. Priorität) und Gasthörern (2. Priorität) der Uni-SPIK nach Ablauf des Anmeldeverfahrens entschieden.

(3) Lehrbeauftragte und Dozenten können selbst Kurse besuchen, sofern es die Kapazität zuläßt.

§ 3. Nachrückverfahren

Interessenten, die während der Anmeldefrist lediglich einen Wartelistenplatz bekommen haben, oder die sich nach Fristablauf anmelden, können über ein Nachrückverfahren für den gewünschten Kurs zugelassen werden. Ein nachrückender Interessent nimmt den Platz ein, der durch begründete Rücktrittserklärung eines zugelassenen Teilnehmers frei wird. Ein Anspruch auf Berücksichtigung im Nachrückverfahren besteht nicht.

§ 4. Unterrichtszeiten

Die Unterrichtszeiten für die jeweiligen Kurse sind dem aktuellen Kursprogramm zu entnehmen.

§ 5. Leistungsnachweise

Nach erfolgreicher und regelmäßiger Kursteilnahme werden am Ende des Kurses Urkunden ausgestellt. Details bezüglich der Lehrziel sind aus dem Kursprogramm ersichtlich.

§ 6. Kursentgelt

(1) Mit der Anmeldung wird das Kursentgelt fällig. Es enthält eine nach Aufwand gestaffelte Pauschale. Die Zahlung erfolgt durch Banküberweisung oder Barzahlung.

(2) Die tatsächliche Berechtigung zur Kursteilnahme tritt mit der Zahlung des Kursentgeltes ein.

(3) Lehrbeauftragte nach § 2 Abs. 3 sind für einen Kurs von der Zahlungspflicht befreit.

§ 7. Rücktritt von der Anmeldung und vom Kurs

(1) Ein Teilnehmer kann aus einem wichtigen Grund vom Vertrag zurücktreten.

Als wichtiger Grund werden akzeptiert:

(a) Durch ärztliches Attest nachgewiesene, lang andauernde Krankheit, die dazu geeignet ist, den Teilnehmer an der Kursteilnahme zu hindern,

(b) von der Universität bescheinigte Exmatrikulation des Studenten,

(c) nachgewiesener Wohnortwechsel des Teilnehmers, der zur Unzumutbarkeit der Kursteilnahme führt,

(d) durch den Kursleiter festgestelltes starkes Mißverhältnis zwischen dem Niveau des Kurses und der Vorkenntnisse des Teilnehmers,

(e) besondere Härtefälle. Nicht als besonderer Härtefall gilt eine nachträglich aufgetretene Kollision mit anderweitigen Lehrveranstaltungen des Teilnehmers.

Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet das Sekretariat.

(2) Ein Rücktrittsgrund ist spätestens bis zum Beginn des Kurses mitzuteilen. Unterbleibt eine Mitteilung innerhalb der Frist, ist ein Rücktritt ausgeschlossen. Bei Rücktritt vor Studienbeginn wird die bisher angezahlte Gebühr so verwaltet, daß diese für einen neuen Termin geparkt bleibt oder nach Absprache zurückvergütet wird. Sollten sich keinerlei Kosten ergeben haben, die auf Kosten der Universität oder des Dozenten fallen, steht der volle Betrag zur Rückvergütung zu.

§ 8. Kurswechsel

(1) In den Fällen des § 7 Abs. 1 (d) ist auch ein Wechsel in einen anderen Kurs möglich, sofern es die Teilnehmerzahl bzw. die Kapazität im Sinne von § 2 Abs. 1 zulässt.

(2) Die Höhe des entrichteten Kursentgelts bleibt vom Kurswechsel unberührt. Sollte das Kursentgelt  des neuen Kurses höher sein als das Entgelt für den alten Kurs, ist der Differenzbetrag zusätzlich zu entrichten.

§ 9. Rückerstattung des Kursentgelts

(1) Das Kursentgelt wird nicht eingezogen bzw. zurückerstattet, wenn der Kurs nach § 2 Abs. 1 oder wegen Verhinderung der Lehrkraft bzw. einer Ersatzlehrkraft nicht zustande kommt.

(2) Bei Rücktritt von der Anmeldung vor Kursbeginn wird das Kursentgelt unter Abzug eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von 30% des Kursentgelts zurückerstattet. Liegt ein nach Kursbeginn eintretender Ausnahmefall nach § 7 Abs. 1 Satz 2 vor, beträgt das Bearbeitungsentgelt 50% des Kursentgelts.

(3) In besonderen Härtefällen wird das Bearbeitungsentgelt erlassen.

§ 10. Haftung

Die Teilnahme an den Studiengängen ist freiwillig. Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen während des Studienganges sowie bei der An- und Abreise. Dozent und Universität sind frei von jeglichen versicherungsrechtlichen und sonstigen Ansprüchen.

§ 11. Schlussbestimmungen

(1) Die Teilnehmerdaten werden entsprechend den geltenden Datenschutzregelungen behandelt.

(2) Die in den Unterrichtsräumen geltende Hausordnung der Uni-SPIK Deutschland ist zu beachten.

 

2. Teilnahmebedingungen für Intensiv- und Wochenendkurse

§ 1. Anmeldeverfahren

 (1) Die Anmeldung für Intensiv- und Wochenendkurse erfolgt zu den jeweils angegebenen Zeiten im Online-Verfahren. Abweichend davon sind in Einzelfällen persönliche Anmeldungen möglich.
Der Beginn und das Ende der Anmeldefrist und die Termine des jeweiligen Kurses sind aus den Ankündigungen im Internet bzw. durch entsprechende Aushänge ersichtlich.
Die aktuellen Öffnungs- bzw. Kurszeiten sind der Homepage oder einem gesonderten Aushang zu Beginn des Kurses zu entnehmen.

(2) Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich.

(3) Eine Anmeldung, die nach Ablauf der Anmeldefrist eingeht, kann nur über das Nachrückverfahren (§ 3) berücksichtigt werden. Fristgerechte Anmeldungen haben Vorrang vor verspäteten Anmeldungen.

§ 2. Teilnehmerzahl / Teilnahmeberechtigung

(1) Aus pädagogischen Gründen wird eine Mindest- und eine Höchstzahl an Teilnehmern pro  Kurs festgelegt. Die Teilnehmerzahl beträgt mindestens 3 und maximal 7 Teilnehmer. Zusätzlich wird die Höchstzahl der Teilnehmer durch die Kapazität des jeweiligen Kursraumes bestimmt.

(2) Nichtstudierende Amtsträger, und Bedienstete der Staatsleitung können sich für eine Teilnahme an den Kursen vormerken lassen. Die Vormerkung erfolgt während der Anmeldefrist (§ 1 Abs. 1) durch gesonderten Listeneintrag in der Universität für sozialpädagogische Identitätskompetenz Deutschland.
Über die endgültige Teilnahme wird unter vorrangiger Berücksichtigung von ordentlichen Studierenden (1. Priorität) und Gasthörern (2. Priorität) der Uni-SPIK nach Ablauf des Anmeldeverfahrens entschieden.

§ 3. Nachrückverfahren

Interessenten, die während der Anmeldefrist lediglich einen Wartelistenplatz bekommen haben, oder die sich nach Fristablauf anmelden, können über ein Nachrückverfahren für den gewünschten Kurs zugelassen werden. Ein nachrückender Interessent nimmt den Platz ein, der durch begründete Rücktrittserklärung eines zugelassenen Teilnehmers frei wird. Ein Anspruch auf Berücksichtigung im Nachrückverfahren besteht nicht.

§ 4. Unterrichtszeiten

Die Unterrichtszeiten für die jeweiligen Kurse sind dem aktuellen Kursprogramm zu entnehmen.

§ 5. Leistungsnachweise

Nach erfolgreicher und regelmäßiger Kursteilnahme werden am Ende des Kurses Urkunden ausgestellt. Details bezüglich der Lehrziel sind aus dem Kursprogramm ersichtlich.

§ 6. Kursentgelt

(1) Mit der Anmeldung wird das Kursentgelt fällig. Es enthält eine nach Aufwand gestaffelte Pauschale. Die Zahlung erfolgt durch Banküberweisung oder Barzahlung.

(2) Die tatsächliche Berechtigung zur Kursteilnahme tritt mit der Zahlung des Kursentgeltes ein.

§ 7. Rücktritt vom Kurs

(1) Ein Teilnehmer kann aus einem wichtigen Grund vom Vertrag zurücktreten.

Als wichtiger Grund werden akzeptiert:

(a) Durch ärztliches Attest nachgewiesene, lang andauernde Krankheit, die dazu geeignet ist, den Teilnehmer an der Kursteilnahme zu hindern,

(b) von der Universität bescheinigte Exmatrikulation des Studenten,

(c) nachgewiesener Wohnortwechsel des Teilnehmers, der zur Unzumutbarkeit der Kursteilnahme führt,

(d) durch den Kursleiter festgestelltes starkes Mißverhältnis zwischen dem Niveau des Kurses und der Vorkenntnisse des Teilnehmers,

(e) besondere Härtefälle. Nicht als besonderer Härtefall gilt eine nachträglich aufgetretene Kollision mit anderweitigen Lehrveranstaltungen des Teilnehmers.

Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet das Sekretariat.

(2) Ein Rücktrittsgrund ist spätestens bis zum Beginn des Kurses mitzuteilen. Unterbleibt eine Mitteilung innerhalb der Frist, ist ein Rücktritt ausgeschlossen. Bei Rücktritt vor Studienbeginn wird die bisher angezahlte Gebühr so verwaltet, daß diese für einen neuen Termin geparkt bleibt oder nach Absprache zurückvergütet wird. Sollten sich keinerlei Kosten ergeben haben, die auf Kosten der Universität oder des Dozenten fallen, steht der volle Betrag zur Rückvergütung zu.

§ 8. Kurswechsel

(1) In den Fällen des § 7 Abs. 1 (d) ist auch ein Wechsel in einen anderen Kurs möglich, sofern es die Teilnehmerzahl bzw. die Kapazität im Sinne von § 2 Abs. 1 zulässt.

(2) Die Höhe des entrichteten Kursentgelts bleibt vom Kurswechsel unberührt. Sollte das Kursentgelt  des neuen Kurses höher sein als das Entgelt für den alten Kurs, ist der Differenzbetrag zusätzlich zu entrichten.

§ 9. Rückerstattung des Kursentgelts

(1) Das Kursentgelt wird nicht eingezogen bzw. zurückerstattet, wenn der Kurs nach § 2 Abs. 1 oder wegen Verhinderung der Lehrkraft bzw. einer Ersatzlehrkraft nicht zustande kommt.

(2) Bei Rücktritt von der Anmeldung vor Kursbeginn wird das Kursentgelt unter Abzug eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von 30% des Kursentgelts zurückerstattet. Liegt ein nach Kursbeginn eintretender Ausnahmefall nach § 7 Abs. 1 Satz 2 vor, beträgt das Bearbeitungsentgelt 50% des Kursentgelts.

(3) In besonderen Härtefällen wird das Bearbeitungsentgelt erlassen.

§ 10. Haftung

Die Teilnahme an den Studiengängen ist freiwillig. Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen während des Studienganges sowie bei der An- und Abreise. Dozent und Universität sind frei von jeglichen versicherungsrechtlichen und sonstigen Ansprüchen.

§ 11. Schlussbestimmungen

(1) Die Teilnehmerdaten werden entsprechend den geltenden Datenschutzregelungen behandelt.

(2) Die in den Unterrichtsräumen geltende Hausordnung der Uni-SPIK Deutschland ist zu beachten.

 

Berlin, den 28.10.2014

Postfachanschrift:
Uni-SPIK, Postfach 390124, 14091 Berlin

Rufnummer Berlin: 030 / 12087835
Rufnummer Rheinland: 02131 / 5954073
Sekretariat
E-Post: sekretariat@uni-spik.de (E-Mail)
Weltnetz:  http://uni-spik.de (Internet)



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