Wie erkennt und fühlt der Deutsche die Heimat seiner Vorfahren und seiner Wurzel

Wie erkennt und fühlt der Deutsche die Heimat seiner Ahnen

die Reichsflagge gemäß Verfassung ist zu finden unter Artikel:
https://www.verfassung-deutschland.de/1918/#Artikel55  (schwarz,weiß roth).

Die Verordnung wie die Reichsflagge gestaltet sein muß:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/verordnung-ueber-die-fuehrung-der-reichsflagge/

§ 1. der betreffenden Verordnung bezeichnet diese Flagge als Nationalflagge, womit auch klar ist warum WIR den Begriff Nationalstaat verwenden.

Zusätzlich gibt es auch die Nationalhymne (was bisher nur sehr sehr wenige Menschen verstanden haben.

Achtung: Erst WIR (Bundesrath und Volks-Reichstag) haben die Hymne als Nationalhymne in Kraft gesetzt. Denn ehemals wurde die Hymne von den Hochverrätern der Weimarer Republik, den Nazis und der BRD als Hymne benutzt, dies ist eine bewußte Täuschung.

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1109241-nr23-erlass-nationalhymne-deutschlandlied/
Strophe 1: „ Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt……“

Strophe 2: „Uns zu edler Tat begeistern, unser ganzes Leben lang…..“

Strophe 3: „Einigkeit und Recht und Freiheit, sind des Glückes Unterpfand…..“

Strophe 4: Hand in Hand im Deutschen Reiche, alle Zeit zusammenstehn.“

Alle wollen sich nach dem RuStaG 1913 als Reichs- und Staatsangehörige erkennen und berufen sich auf die Staatsangehörigkeit zum Bundesstaat. Aber Achtung § 1 des RuStaG 1913 spricht nur von der deutschen Staatsangehörigkeit und nicht von der Staatsangehörigkeit zu einem Bundesstaat. Zitat: „Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt.“

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rustag-1913/

 

Die richtige Brücke, der richtige Weg, das richte Bundespräsidium!

Die Flagge für das Präsidium des Bundes, das seit 2011 handlungsfähig ist, um z.B. Friedensverträge zu schließen oder die institutionellen Reichsorgane einzurichten.
https://www.verfassung-deutschland.de/1918/#Artikel11

https://www.verfassung-deutschland.de/1918/

findet Ihr unter:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1304283-nr15-verordnung-flagge-praesidialsenat/

Die Farbe schwarz als dreieckiger Träger (Trinität) am Fahnenmast steht für das ehemalige Königreich Preußen als Schirmherr des ewigen Bundes mit dem Namen Deutsches Reich. Die Farbe weiß, ist die Farbe des Kronenchakra und verbindet uns mit dem Universum. Verschmelzung mit dem universellen SEIN „Geist“, höchste Vollendung, Einheitsbewußtsein vom ICH BIN zum zum WIR SIND.

Die Farbe rot ist die Farbe des Wurzelchakra und erdet uns mit der Heimat der Deutschen. Ursprüngliche Lebenskraft; grundlegende Überlebensbedürfnisse des Menschen; körperliche Ebene der Sexualität; Urvertrauen; Verbundenheit mit der Erde; Beziehung zur materiellen Ebene des Lebens; Stabilität und Durchsetzungskraft.

Die Farben weiß und rot verbinden uns mit den Landesfarben der Österreicher, Schweizer, Polen, der Freien Hansestädte und dem Frankenreich

Die Farben der Trinität (Blau, Grün, Dunkelrot) sind die Farben der ehemaligen Königreiche Bayern, Sachsen und Württemberg, die mit Preußen die „Quadriga“ (4) Gleichheit ergeben.

Die Trinität steht für West-Mitte-Ost-Deutschland, für Vater-Mutter-Kind, für Erde-Mensch-Universum, Körper-Geist-Seele, Staatsvolk-Staatsgebiet-Staatsordnung und verbindet alle Völker und Stämme der deutschen Bundesstaaten  zu Deutschland im Deutschen Reich. Aus der Mitte wirkt die Kraft der violetten Flamme umrahmt vom Gold der Sonne der nie endende Lebens- und Schöpferkraft. Die drei Ringe sind das weiße Band, das alle Farben ins Licht führt und alles verbindet zum EINEN.

RGBl-1304283-Nr15-Verordnung-Flagge-Präsidialsenat, Flaggengesetz und Standarte, Nationalflagge, Bundesflagge

Unter dem Schutz von „Germania“ wurde der „ewige Bund“ der deutschen Völker geschlossen der uns zu dem EINen „DEUtschen Volk“ verEINte. Dies ist unsere höchste Aufgabe, denn die EINheit ist der Ursprung unseres SEINs.

Die Ursache weshalb es keine Einheit unter den Patrioten geben wird, hat nichts mit souveränen, ehrlichen, verantwortungsbewußten Menschen zu tun, sondern mit Handlungen von Entitäten, die Hochverrat, Haß, Neid, Mißgunst, Rache, Duckmäusertum, Vasallentum, Kollaborateure fremder Organisationen, geistiger Umnachtung, und einem grenzenlosen Egoismus, als Motiv einsetzen. Die Wirkung daraus nennt man CORONA.

Der darin verborgene Geist, gedeutet von Erhard Lorenz  zum 18.01.2021




Besatzungsrechtliche Bedeutung der Grenzen Deutschlands zum 31. Dezember 1937

gelesen in: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/besatzungsrechtliche-bedeutung-der-grenzen-deutschlands-zum-31-dezember-1937/

„Deutschlands Grenzen, wie es am 31. Dezember 1937 bestand“

Deutsches Reich oder auch Deutschland in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 ist eine historische Fehldeutung derer, denen bestimmte Gesetze, wie das Versailler Diktat und die SHAEF-Gesetze nicht vollumfänglich bekannt sind. Der 31. Dezember 1937 wurde erstmals auf der Außenministerkonferenz in Moskau 1943 als Stichtag zur Definition der deutschen Reichsgrenzen vor der territorialen Ausdehnung benannt. Im Londoner Protokoll von 1944, auf der Potsdamer Konferenz von 1945 sowie in mehreren darauf folgenden Rechtsakten bezogen sich die seinerzeitigen Siegermächte auf dieses Datum, um „Deutschland als Ganzes“ in geografischer Hinsicht zum Stand nach dem ersten Weltkrieg zu erfassen.

Die Grenzen vom 31. Dezember 1937 sind absolut identisch mit den Grenzen, die sich aus dem Versailler Diktat vom 28. Juni 1919 ergeben haben und durch die Vereinigten Staaten mit Separatfrieden vom 25. August 1921 zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland vertraglich festgelegt wurde. Dieser Vertrag wurde als Gesetz am 20.Oktober 1921 durch den Reichsrat und den Reichstag der Weimarer „Zionisten“-Republik für das damalig geteilte Deutschland (ohne Elsaß, Westpreußen , Posen usw.) in Kraft gesetzt.

Einfach erklärt bedeutet die Anwendung der Grenzen vom 31. Dezember 1937, die Anerkennung des Versailler Diktates (1919) und des Separatfrieden aus den Jahren (1921). Die Grenzen „31. Dezember 1937“ im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und „Groß-Berlin“ als ein Teil des Bundes, bestätigt, daß die Bundesrepublik Deutschland nur eine Republik und Rechtsnachfolger der beiden fremdgesteuerten Staatsfragmente (WR und GDR) ist und nicht „Deutschland als Ganzes“, wie es vor dem Versailler Diktat bestanden hatte.

Von weltpolitischer Bedeutung ist folgendes. „Deutschland als Ganzes“ ist der deutsche Nationalstaat (Bundesgebiet) mit seinen Bundesstaaten in den Grenzen (1 Tag vor dem 1WK) vom 31. Juli 1914. Deutschland ist ein Teil des Deutschen Reiches, das sich mit der Verfassung vom 16. April 1871 im Sinne der Deutschen Einheit zu einem „ewigen Bund“ geeint hat.

In Anbetracht der wahren Einheit Deutschlands (1871) bildete sich im Rechtskreis des Deutschen Reiches, erstmals der Nationalstaat Deutschland. Dies geht eindeutig auch aus dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 hervor. Siehe unter anderem auch das „Lied der Deutschen“.

Die einzelnen Bundesstaaten, allen voran Preußen, sind gleichberechtigte Bundesglieder und werden nur vom Bundesrath vertreten, während die deutschen Völker vom Reichstag, den wahren Deutschen Parlament vertreten werden.

Mit der Verfassungsänderung vom 28. Oktober 1918 wurde das Deutsche Reich eine parlamentarische Monarchie, in der das Bundespräsidium für Kriegserklärungen, Friedensverträge und andere Verträge mit fremden Staaten die Mitbestimmung des Parlamentes und des Bundesrathes benötigt.

Das Bundespräsidium, stand damals dem König von Preußen zu (nicht mehr und nicht weniger), welcher den Namen „Deutscher Kaiser“ führt. Siehe hierzu die einzig wahre Verfassung die uns von dem Joch der Zionisten befreien wird:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/reichsverfassung/

Schlüsselentscheidung zur Erfreiung und zum Weg in die Heimat

Wer die BRD als souveränen Staat auf dem Grund und Boden des Deutschen Reiches anerkennt, erkennt die BRD als Rechtsnachfolger des Großdeutschen Reiches an, was mit der Feindstaatenklausel bewiesen wird. Er anerkennt damit die Alliierten Militärregierungsgesetze, das Reichskonkordat, die Weimarer „Zionisten“-Republik, das Versailler Diktat in allen seinen Facetten und Konsequenzen und den Dolchstoß deutscher Parteien gegen unsere Vorfahren und gegen das einzig wahre Deutsche Reich mit seinen institutionalisierten Organen.

Wer die BRD als souveränen Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches haben möchte, erkennt seine nationalstaatlichen- und reichsrechtlichen Rechte, sein Recht auf Heimat, Hab und Gut, Eigentum, Souveränität und Freiheit, ab.  Dies zieht sich auch auf die alte BRD und ganz besonders auch auf die alte so auch neu DDR.

Es ist Sinnlos, die BRD zu verleugnen oder abzuerkennen, solange es an einem staatlichen Nachweis der betreffenden Person mangelt, die vom Deutschen Reich ausgestellt und beurkundet wurde. Siehe Artikel 4 der Deutschen Reichsverfassung:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/reichsverfassung/#Artikel4

Wer Artikel 146 des Grundgesetzes anwendet, erklärt sich zum Reichsbürger und verweigert die Anerkennung der tatsächlichen Deutschen Reichsverfassung.

Preußen ist seit der Gründung des Deutschen Reiches (1871) nicht mehr in der Position, alleine über die Geschicke der Deutschen Nation zu bestimmen und hat sich wie jeder andere Bundesstaat (nun auch Deutschösterreich), den Entscheidungen der beiden gesetzgebenden Organen zu unterwerfen, siehe:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/reichsverfassung/#Artikel4

Einem Verstoß gegen die oberste Ordnung kann durch die Anwendung von Artikel 19 und Artikel 74 der Deutschen Reichsverfassung heilend abgeholfen werden.

Preußen könnte sich gemäß  seiner eigenen Gesetze (wenn es Preußen noch gäb), einen König erschaffen. Auch wenn sich dieser dann „Deutscher Kaiser“ nennen wollte, so kann er sich nicht auf einen Titel berufen, denn ein Name ist kein Titel, zusätzlich müßte das gesamte Deutsche Volk dem König von Preußen zustimmen, damit er sich Deutscher Kaiser nennen kann.

Abschließend: Die Grenzen vom 31. Dezember 1937 sind nicht die Grenzen Deutschlands vor dem 1.WK sondern die Grenzen des Versailler Diktates und haben für das Deutsche Reich, völkerrechtliche gesehen, keine Bedeutung.

Die erzwungenen Grenzen wurden zu keiner Zeit vom Bundespräsidium des Deutschen Reiches unter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags anerkannt.

Diese Grenzen (31. Dezember 1937 bzw. 28. Juni 1919) haben nur für die nichtstaatlichen Handelsorganisationen Weimarer Republik, Großdeutsche Reich, Vereinigtes Wirtschaftsgebiet, BRD alt und neu, DDR alt und neu, verbindliche Rechtskraft.

Verantwortlich für die Korrektheit der Ausführungen zeichnet sich Erhard Lorenz im Amt als Staatssekretär des Innern. Geschehen am 23. März 2020, im Sinne der Wiederherstellung des Deutschen Reiches, das nur mit Besonnenheit, der absoluten Wahrheit und durch mutige, unbestechliche und ehrliche Reichs- und Staatsangehörige möglich sein wird. Das Deutsche Volk erwacht!